Diese Frage wird mir immer wieder gestellt und sie ist eine sehr emotionale. Neben Immobilien, Barwerten und Depots wird auch der lang getragene Lieblingsschmuck einer verstorbenen Person vererbt und da es oft nicht nur einen Erben gibt, taucht die Frage auf: Was ist der Schmuck wert und wie gehen wir damit um?

Eine Kundin sagte vor kurzem:
„Meine Mutter hat immer gerne Schmuck getragen und bis ins hohe Alter durfte die Perlkette beim Besuch im Café nicht fehlen. Aber ich wusste gar nicht, dass Sie so viele Schmuckstücke hat. Nun bin ich völlig ratlos, was ich mit dem ganzen Schatz anfangen soll? Selber tragen will ich Ihn nicht, weil die großen Goldketten und Broschen ihr zwar gut standen, zu mir persönlich aber nicht passen. Einfach einschmelzen und verkaufen kann ich ihren Lieblingsschmuck doch auch nicht. Aber nur für den Tresor ist er zu schade.“

Ganz wichtig: erst einmal nichts überstürzen. Behalten Sie dabei im Auge, dass es oft schwierig ist den genauen Wert zu ermitteln. Vergessen Sie nicht, Sie bekommen etwas geschenkt und sollten gelassen mit dem Erbe umgehen.

Sind Sie bereit, sich der Aufgabe zu stellen, empfehle ich den Schmuck-Nachlass in folgende Kategorien zu unterteilen:

    Soll getragen werden

    In beinahe jedem Erbe finden sich Schmuckstücke, die gefallen und nach fachgerechter Reinigung, wunderbar weitergetragen werden können. Manchmal bedarf es einer Weitenänderung oder einem neuen Verschluss und schon ist der Ring oder die Kette wieder tragbar.

    Gerade Goldschmuck hat den Vorteil, dass er aus einem Material gefertigt ist, das über Jahrhunderte Bestand hat und immer wieder neu in Form gebracht werden kann. Warum also diese Eigenschaft nicht nutzen und das Gold, die Diamanten und andere Edelsteine aus dem bestehenden Schmuck nehmen und in ein neues Design umwandeln, das wirklich zu Ihnen passt?

    Soll veräußert werden

    Diese Erbstücke haben keinen emotionalen Wert und können verkauft werden.

    Es gibt keinen Grund, sich schlecht zu fühlen, wenn Sie geerbten Schmuck verkaufen! Ihr geliebter Mensch hat Ihnen seine Wertsachen hinterlassen und darauf vertraut, dass Sie die richtige Entscheidung treffen, was damit geschehen soll. Es ist völlig in Ordnung, sich von diesen geerbten Gegenständen zu trennen. Warum sollten Sie sie verstauben lassen, wenn Sie sie nicht weiterverwenden wollen?

    Soll erinnern

    Dies sind Ringe, Ketten und Broschen, die die Trägerin einfach geliebt hat. Hier lebt die Person für Sie weiter und sie sollen einfach aufbewahrt werden.

    Eine Schätzung ist eine gute Möglichkeit, die geerbten Stücke besser zu verstehen und den aktuellen Marktwert zu erfahren. So können geliebte Preziosen eingestuft werden und eventuell gerechter unter den Erben verteilt werden. Bedenken Sie jedoch, dass der Schätzwert nicht immer den Betrag widerspiegelt, den Sie erhalten, wenn Sie die Stücke verkaufen wollen. Gerade bei Schmuck mit Edelsteinen wird es schwierig, denn in der Regel wird gebrauchter Schmuck nur nach der Legierung des entsprechenden Edelmetalls bewertet.
    Große Edelsteine müssen hier gesondert betrachtet und gegebenen Falls von einem Gutachter zertifiziert werden.

    Erst wenn Sie den Schmuck in diese drei Kategorien unterteilt haben, sollten Sie den nächsten Schritt gehen und für den Verkauf von Edelmetall gibt es zwei Möglichkeiten:

    Goldankaufsstellen

    Hier wird Ihr Schmuck nach den unterschiedlichen Legierungen sortiert, gewogen und der Wert ermittelt. Grundlage ist der tagesaktuelle Goldankaufspreis. Kleine Edelsteine werden oft nicht berücksichtigt und haben keinen Wert. Bei größeren Steinen sollten Sie auf jeden Fall nachfragen.

    Goldschmiede

    AndreaLupe1000

    Nicht jeder Goldschmied bietet den Service an, Erbstücke zu beurteilen und ich kann Ihnen hier nur mein Vorgehen für meine Kunden erläutern:

    Zuerst sehe ich mir Ihren Schmuck an und gebe Ihnen einen Ratschlag, was Sie damit am besten machen. Allerdings bin ich keine zertifizierte Schmuckgutachterin und kann nur Empfehlungen geben.

    Als nächstes ermittle ich den Feingehalt der unterschiedlichen Preziosen. Ist ein Schmuckstück nicht gestempelt, wird es von mir geprüft. Den Goldankauf wickle ich für Sie ab, und wenn ich das Gold nicht selbst ankaufe, geschieht das über eine Scheideanstalt. Den Verkaufserlös bekommen Sie ca. 1 Woche später auf Ihr Konto überwiesen.

    AusgefassteBrillanten1000
    Brosche mit ausgefassten Brillanten

    Edelsteine werden von mir auf Wunsch ausgefasst und Sie bekommen Sie mit nach Hause.

    Grundsätzlich ist dieser Vorgang immer auch Vertrauenssache. Verlassen Sie sich dabei auf Ihr Bauchgefühl. Haben Sie Bedenken, dann überstürzen Sie nichts, denn nur so kann Ihr Schmuckverkauf zu aller Zufriedenheit abgeschlossen werden.

    Mein Honorar für diesen Service richtet sich nach dem Volumen des Auftragswertes.

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